Zunächst war es nur ein Gerücht, dass in einem Hochhaus eine Liebesdienerin ihrer Beschäftigung nachgehen sollte. Die Hausverwaltung wusste ebenfalls davon, jedoch hatte man keine näheren Beweise gegen irgendeinen der vielen Single-Bewohnerinnen im Haus und ging der Sache zunächst weiter nach.

Hartnäckig jedoch verdichteten sich die Hinweise, so dass Detektive eingeschaltet wurden, zumal eine Anzeige gegen Unbekannt von Hausbewohnern gestellt worden war.

Die Ermittler hatten keine explizite Angaben, nur Hinweise auf eine bestimmte Etage. Der Verdacht richtete sich auf insgesamt zwei Bewohnerinnen, die alleine in ihrer Wohnung lebten. Die Etagen waren allesamt über einen Fahrstuhl zu erreichen, was die Sache nicht gerade einfacher gestaltete.

Eine der beiden Bewohnerinnen geriet besonders in Verdacht der Detektive. Die andere Person vertrieb Frischhaltedosen aus Kunststoff eines namenhaften Unternehmens und wurde deswegen erst einmal als Verdächtige zurückgestellt. Eine Observation war ebenso wenig möglich, wie die Anbringung von Videokameras.

Erstens wäre die unbemerkte Installation zu keiner Zeit möglich gewesen und schied außerdem aus gesetzlichen Gründen aus. Telefonische Anläufe bei den Verdächtigen verliefen zunächst ins Leere.

Beide Frauen gingen auf entsprechende „Freieranfragen“ nicht ein, sondern waren darüber sehr entrüstet. Erst als eine Detektivin getarnt als Interessentin für die Frischhaltedosen feststellte, dass eine weitere Telefonnummer existierte, kam Licht in die Angelegenheit. Den Detektiven gelang es, diese zweite Telefonnummer zu identifizieren. Der Rest war Routine:

Zwei Detektive vereinbarten unabhängig voneinander einen Sex-Termin in der Wohnung der Kunststoffdosenverkäuferin, und verhandelten dort mit dieser über deren Dienste, die sie auch unumwunden anbot.

Die Hausverwaltung schaltete die Behörde ein und es stellte sich heraus, dass die Frau erstens kein Gewerbe angemeldet hatte für ihre Liebesdienste und zweitens keine unbeschriebenes Blatt in dieser Hinsicht war. Die Bewohnerin bekam die Kündigung und zog zur Erleichterung der Hausbewohner innerhalb kürzester Zeit aus.