Ein Gewerbebetreibender hatte von einem ehemaligen Kunden einen 5stelligen Betrag zu bekommen. Dieser gab an, momentan über kein Einkommen, außer Arbeitslosengeld II, zu verfügen. Verschiedene Maßnahmen hatten zu keinem brauchbaren Erfolg geführt.
Deshalb wurden Detektive eingeschaltet, zumal der säumige Kunde offenbar doch über ein anderweitiges Einkommen zu verfügen schien. Zu aufwendig war sein Lebensstil. Der verheiratete Mann bewohnte mit seiner Familie eine Wohnung mit 160 m² Wohnfläche und er konnte zwei PKW unterhalten, die beide nicht älter als 2 Jahre alt waren.
Ermittlungen ergaben unter anderem, dass sowohl die Ehefrau als auch die ältere Tochter Mitglied in einem Reiterverein waren. Weiter wurde bekannt, dass sowohl die Frau als auch die Tochter jeweils über ein eigenes Reitpferd verfügten. Beide waren in den Ställen des Vereines untergebracht.
Ein eigener Pferdeanhänger parkte ebenfalls dort auf dem Gelände. Über die auf dem Pferdetransporter angebrachte Internetadresse stießen die Detektive auf den säumigen Kunden, der dort Pferde verkaufte. Natürlich war die Webseite ebenso wie das Gewerbe nicht auf seinen Namen angemeldet.
Als Kaufinteressent wurde Kontakt zum Pferdeverkäufer aufgenommen. Dabei stellte es sich heraus, dass der Schuldner bereits seit einigen Jahren als Pferdehändler tätig war. Kam es zum Kaufabschluss, trat er stets lediglich als Vermittler auf. Somit war ihm nicht ohne weiteres ein Profit nachzuweisen.
Es gelang den Detektiven jedoch durch legendierte Befragung verschiedenster Zeugen genügend Material zu beschaffen, aus dem hervorging, dass er sehr wohl gut bei den Vermittlungen verdient hatte. Wohlgemerkt am Fiskus vorbei. Mit diesen Tatsachen durch den Kunden konfrontiert wurde schließlich erreicht, dass ab sofort monatliche Raten gezahlt wurden. Auch zur Übernahme der Detektivkosten verpflichtete sich der säumige Kunde.
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