Ein Maurermeister, Polier und Bauführer eines großen Bauunternehmens, lebte auf großem Fuß. Trotz neu erbauten großzügigen Einfamilienhauses fuhr er einen neuen 5er BMW. Von seiner Ehefrau geschieden, lebte er mit einer anderen Frau zusammen, die ihrerseits einen Mercedes SL neuester Bauart fuhr.
Der Arbeitgeber hatte von dritter Seite erfahren, dass der angestellte Maurermeister angeblich Nebengeschäfte machen soll, was ihm laut Arbeitsvertrag verboten war. Um hier Klarheit zu bekommen, blieb nur der Einsatz einer Detektei, zumal der Maurermeister bereits früher wegen nicht statthafter Nebentätigkeiten abgemahnt worden war.
Umfangreiche Ermittlungen und Observationen des Maurermeisters erbrachten schließlich den Durchbruch. Der Mann beschäftigte eine ganze Kolonne von Maurern und Helfern, die nach Feierabend und an Samstagen einen Bau nach dem anderen hochzogen.
Durch Kontaktaufnahme zu den Bauherren stellte es sich heraus, dass der fragliche Maurermeister sämtliche Arbeiten koordinierte und auch vorbereitete. Dieser rechnete auch wöchentlich mit den Bauherren ab und bezahlte die Kolonnenangehörigen, von denen einige gleichfalls bei der auftraggebenden Firma arbeiteten.
Hinzu kam, dass möglicherweise auch Baumaterialien von den Baustellen des Auftraggebers an die Schwarzbaustellen abgezweigt wurden. Dieses zu beweisen wäre die nächste Aufgabe der Detektive gewesen.
Doch der Auftraggeber und Arbeitgeber des Maurermeisters zog es vor, die Sache durch Kündigung des untreuen Mitarbeiters zu beenden und die anderen beteiligten Personen abzumahnen, sofern auch diese in einem Beschäftigungsverhältnis beim Auftraggeber standen.