Sie sind geschieden und müssen für Ihre Ex-Frau Unterhalt bezahlen? Und nun haben Sie haben die Vermutung, dass Ihre Ex in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem anderen Mann zusammenlebt, können das aber nicht beweisen?
Hier setzt die Arbeit einer Detektei ein. Privatdetektive können für Sie die Beweisführung übernehmen, dass Ihre Ex nunmehr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, so dass Sie juristisch gegen die weiteren Unterhaltszahlungen angehen können.
Eheähnliche Gemeinschaft, was ist das? Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In der Umgangssprachen redet man auch von wilder Ehe, einem eheähnlichen Verhältnis oder Zusammenleben ohne Trauschein gesprochen. In dieser eheähnlichen Gemeinschaft leben in der Regel 2 Menschen zusammen wie ein Ehepaar, ohne allerdings verheiratet zu sein.
Im Falle von Unterhaltsansprüchen einer dieser beiden Personen wird nicht selten die Existenz des neuen Lebenspartners verschwiegen, um weiter Unterhaltsansprüche geltend zu machen, die dann allerdings meist widerrechtlich erlangt werden.
Denn wenn ein Unterhaltsverpflichteter eine solche eheähnliche Gemeinschaft nachweisen, so endet in vielen Fällen der Unterhaltsanspruch. Kann man aber nicht durch einfache Mittel selber einen solchen Status nachweisen, so bleibt nur die Beauftragung einer Detektei.
Wenn die Beauftragung des Detektivs notwendig war und sofern es dem Detektiv gelingt, trotz einer anders lautenden Behauptung der Unterhalt fordernden Person nachzuweisen, dass diese Person, die Unterhalt bezieht, in Wirklichkeit mit einer anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt, so ist eine Kostenerstattung in Höhe von 3.451,00 € durch die überführte Person an den Auftraggeber der Detektei durchaus angemessen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.09 mit dem Aktenzeichen II-10 WF 34/08 entschied.
Gerne unterstützen unsere Privatdetektive auch Sie, wenn Sie als Unterhaltspflichtiger Zahlungen an Ihre Exfrau leisten müssen, aber der Meinung sind, diese lebe mit einem anderen Mann zusammen, ohne dieses aber bislang beweisen zu können. Sprechen Sie mit einem Privatdetektiv über die Möglichkeiten einer Unterhaltsrecherche, so dass auch Sie vielleicht schon bald keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Ihr direkter Kontakt zu uns lautet