Wenn man etwas gratis bekommen kann, dann neigt man schon einmal dazu, nicht so sehr nachzudenken, sondern zuzugreifen. Allerdings sind Worte wie gratis, kostenlos oder umsonst auch gern genutzte Begriffe, mit denen sich windige Geschäftemacher oder Betrüger schmücken, um ihren Profit zu ziehen.
Schon im Jahr 1964 warnte Eduard Zimmermann in seiner äußerst lehrreichen Sendung ‚Vorsicht Falle‘ vor Neppern, Schleppern und Bauernfängern. In der zweiten Folge dieser Sendereihe ging es um einen groß angelegten Melkmaschinenbetrug, mit dem hunderte von Bauern um ihre Ersparnisse gebracht wurden. Wie funktionierte der Trick? Es war ganz einfach. 2 seriös wirkende Vertreter einer dänischen Herstellerfirma von Melkmaschinen besuchten die Bauern auf ihren Höfen und offerierten Ihnen eine kostenlose Melkmaschine.
Was so unglaublich klang wurde damit begründet, dass man Musterbetriebe für die Melkmaschine suche, damit man diese dann anderen Interessenten in der Praxis präsentieren könne. Dazu brauche man nun einen ordentlichen Betrieb, der für die Mustermelkmaschine geeignet sei. Und nicht nur, dass die Maschine gratis sein sollte – nein: Es sollte sogar Provisionen geben, wenn man Melkmaschinen über diesen Musterbetrieb verkaufen würde.
Sie ahnen schon, dass viele Bauern dem Angebot nicht widerstehen konnten. Bei Abschluss des Geschäfts mussten Sie einen Vertrag unterschreiben. Pro forma und nur wegen der komplizierten Bedingungen des Finanzamtes müsse man einen Kaufvertrag unterschreiben, aber es würde natürlich nichts kosten.
Schon nach kurzer Zeit kam eine höchst minderwertige Melkmaschine und mit ihr eine gesalzene Rechnung. Es half nichts, dass die Bauern erklärten, es solle doch eine kostenlose Mustermaschine sein. Der Kaufvertrag war eindeutig und die Bauern mussten erhebliche Summen für eine fast nutzlose Maschine zahlen.
Vielleicht haben windige Betrüger der Neuzeit diesen Filmbericht bei Eduard Zimmermann gesehen und sind dabei auf die Idee gekommen, diese Betrugsmasche in die heutige Zeit zu transferieren. Melkmaschinen sind nichts mehr, was man flächendeckend verkaufen könnte. Ganz anderes ist das bei Webseiten. Diese lassen sich wunderbar vermarkten, denn immer noch gibt es viele kleine Firmen und Existenzgründer, die keine Webseite oder keinen Webauftritt haben.
Um dieses Klientel zu locken, ließen sich dubiose Internetdienstleister eine gute Masche einfallen. Man ließ über eine Heerschar von Telefonverkäufern, die von Webseiten so viel Ahnung hatten wie Kühe vom Walzer tanzen, kleine und mittelständische Firmen sowie Existenzgründer anrufen. Schon dieser Werbeanruf an sich war gesetzeswidrig, denn telefonische Kaltakquisition ist in Deutschland nur unter ganz bestimmten Umständen erlaubt, keineswegs aber zum Anbieten von Webseiten. In den Werbeanrufen versuchte man die potenziellen Opfer damit zu locken, dass man ihnen eine professionelle Webseite gratis erstellen würde.
Man suche derzeit Firmen aus allen möglichen Branchen, um so genannte Musterseiten oder Musterwebauftritte erstellen zu können, damit man späteren Interessenten eben diese Musterseiten zeigen können. Das Ganze wäre völlig gratis. Welcher Existenzgründer wäre da nicht interessiert? Schnell wird ein Termin vereinbart und ein Berater, der in der Regel ebenfalls keine große Kenntnis von Webdesign und Webauftritten hat, kommt vorbei, um mit dem angeblichen Musterbetrieb alles abzustimmen. Dabei wird auch eine Vereinbarung vorgelegt, wonach der Internetdienstleister die Webseite tatsächlich gratis erstellt, allerdings dann eine gesalzene monatliche Verwaltungsgebühr für Service, Server und Änderungen verlangt.
Diese Gebühr, die über 100 Euro im Monat ausmachen soll, wird über eine extrem lange Vertragslaufzeit verlangt, so dass aus der vorgeblich kostenlosen Webseite schnell ein riesiges Kostengrab wird. Wer einmal unterschrieben hatte, kam nicht mehr heraus, denn die Webfirma kooperierte mit einer Anwaltskanzlei, die eng mit dem Inhaber der Webfirma verknüpft war. Der Anwalt hatte die Knebelverträge wortgewandt entworfen und praktisch rechtssicher gemacht, was von den arglosen Opfern nicht erkannt wurde.
Die angeblich kostenlose Webseite, die zu Repräsentationszwecken genutzt werden sollte, war nichts anderes als eine recht einfach gestaltete Miniwebseite, die mit enormen laufenden Kosten, die völlig unverhältnismäßig waren, verbunden war. Hätte man eine ähnliche Webseite von einer professionellen Internetagentur erstellen lassen, so wären vielleicht Kosten von wenigen hundert Euro angefallen.
So aber kamen die betroffenen Opfer auf Kosten im Bereich von 7000 Euro und mehr bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Ob den Opfern anschließend die Seite überhaupt gehörte, oder aber nach Laufzeitende des Vertrages wieder gelöscht werden musste, ist der nächste Streitpunkt.
Daher unsere Warnung: Wenn Sie angerufen werden und Ihnen eine kostenfreie Erstellung einer Webseite angeboten wird, sollten Sie sehr skeptisch sein. Notieren Sie sich den Inhalt des Telefonats und schreiben sich die Rufnummer des Anrufers aus dem Display auf.
Diese Daten können Sie dann der Verbraucherzentrale, der Wettbewerbszentrale, der Bundesnetzagentur oder Ihren Rechtsanwälten melden, die rechtliche Schritte einleiten können, da der Anruf bei Ihnen als solcher schon nicht statthaft war, es sei denn Sie haben Ihr Einverständnis dazu ausdrücklich erteilt.
Lassen Sie sich auf keinen Fall auf einen Knebelvertrag ein, der Sie viel Geld kosten wird und Ihnen kaum eine Gegenleistung bietet. Nicht alles was gratis sein soll kostet auch nichts. Bei Webseiten als Musterkunden kostet es Sie jedenfalls ein Vermögen, denn windige Internetdienstleister haben nichts zu verschenken, sondern wollen Sie nur kräftig schröpfen.
Weitere aktuelle Maschen von dreisten Betrügern finden Sie auf unserer Unterseite Warnungen.